allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der Galvanis GmbH. Abweichungen davon bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Lieferung

Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung der Galvanis GmbH als angenommen. Diese Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrags massgebend. Nach Möglichkeit wird ab Lager geliefert. Im Falle von Verzögerungen in der Ablieferung ist der Besteller nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder für Verzugsfolgen Schadenersatz irgendwelcher Art geltend zu machen. Teillieferungen sind ohne Schadenersatzfolgen möglich.
Betriebsanleitungen werden ausschliesslich in Deutscher Ausführung mitgeliefert. 

3. Preise

Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Der Besteller hat den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu bezahlen. Preisanpassungen sind ohne vorherige Bekanntmachung und ohne Angabe von Gründen jederzeit vorbehalten. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken ab Lieferwerk, ohne Zoll, allfällige Steuern, Fracht, Versandverpackung, Versicherung usw. Diese Kosten hat der Besteller auch ohne besonderen Ausweis in der Rechnung zusätzlich zu tragen soweit solche anfallen.

Für die Arbeit am Wochenende und während der Nacht werden folgende Zuschläge verrechnet:
 - Samstag  - 75% 
 - Sonntag  - 100%
- Nachtarbeit zwischen 20.00 - 06.00 Uhr  - 75%

4. Verpackung / Versandpreis

Die Art der Versandverpackung erfolgt nach unserer sachgemässen Bestimmung. Die Versandverpackung wird zu Selbstkosten berechnet! Der Preis von Sfr. 28.-- gilt für Inland Packete bis 10 Kg und Grösse L x B x H = 100 x 60 x 60cm.

5. Versand

Der Warenversand erfolgt auf Vorauszahlung, gegen Nachnahme oder auf Rechnung zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Die Galvanis GmbH behält sich vor, selbst zu entscheiden, ob auf Vorauszahlung, gegen Nachnahme oder auf Rechnung geliefert wird. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.

6. Beanstandungen

Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Eingang der Ware, der Galvanis GmbH zu melden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache sowie inkl. allen Zubehörs und mit einer beigelegten Rechnungskopie angenommen. Für den fachgerechten Transport ist der Absender verantwortlich.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Galvanis GmbH behält sich das Eigentum an den Lieferwaren bis zur Zahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

Veräussert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräusserung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab.

8. Gewährleistung und Haftung

Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung oder Bestätigung.
Fehlt dem gelieferten Gegenstand eine zugesicherte Eigenschaft oder ist sie mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wir folgt:

Wir sind verpflichtet, alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl bei uns oder bei unserem Besteller nachzubessern oder auszutauschen, die sich innerhalb von einem Monat vom Tage der Lieferung an als fehlerfrei herausstellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemässe Versendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, von uns nicht ausdrücklich zugelassenen Veränderungen und Anbauten, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Besteller oder Dritte, unsachgemässe Einlagerung, klimatische Einwirkungen usw.

Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Wir können die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller nicht alle seine nicht mit dem mangelhaften Teil der Ware zusammenhängenden Verpflichtungen erfüllt.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche, für direkte und insbesondere indirekte mit der Lieferung zusammenhängende Schäden (Folgeschäden aus Ansprüchen auf Arbeitslöhne, Fracht, entgangenen Gewinn usw.) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen

Lieferungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen von der Galvanis GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird.
Werden Zahlungsfristen überschritten, ist die Galvanis GmbH ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank ohne Schadensnachweis zu fordern.

10. Datenschutz

Wir verpflichten uns Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird Oberrüti AG vereinbart. Auf alle Beziehungen zwischen dem Besteller und Galvanis GmbH ist schweizerisches Recht anzuwenden. Für die Erledigung von Streitigkeiten, die sich zwischen dem Besteller und Galvanis GmbH ergeben, werden die Gerichte am Sitz unserer Gesellschaft als zuständig erklärt. Wir behalten uns vor, auch am Sitz des Bestellers zu klagen. 

Oberrüti, 01.01.2016